Handwerkerbonus

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen, die einen Wohnsitz in Österreich haben, eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Der Bonus bietet die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto/ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von € 2.000,- (2025: € 1.500,-) zurückzubekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 01. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025 und kann ab dem 15. Juli 2024 online beantragt werden.

Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).

Was ist für die Antragstellung notwendig?
- amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) oder ID-Austria
- IBAN auf den der Handwerkerbonus überwiesen werden soll (Bankomatkarte)
- Kontoauszug, Überweisungsbestätigung oder ein Beleg aus dem Registrierkassensystem
- Handynummer oder E-Mail-Adresse

Die Mitarbeiter am Gemeindeamt unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Eine Liste der förderfähigen Leistungen finden Sie im Hier!

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